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Gesuch für Risikoabsicherungen der öffentlichen Infrastruktur

Sie planen die Erweiterung oder den Neubau eines öffentlichen thermischen Netzes oder Langzeitspeichers und möchten die Investitionsrisiken absichern. Gesuche können jederzeit eingegeben werden.

1. Gesuch vorbereiten und einreichen

Welche Voraussetzungen Ihr Projekt erfüllen muss, um für eine ITINERO-Förderung in Frage zu kommen, erfahren Sie hier.

Gesuche für Wärmenetze und Langzeitspeicher müssen getrennt eingereicht werden.

Bei Kombianlagen ist je eine Förderung möglich. Das Gesuch ist bei Einreichung des Baubewilligungsgesuchs einzureichen. Ist keine Baubewilligung nötig, so ist ein vollständiges Dossier zum Zeitpunkt der Baureife einzureichen.

Nachfolgend sind die wichtigsten Angaben für die Gesucheingabe zusammengefasst. Massgebend ist der Wortlaut der Richtlinie.

2. Gesuchprüfung und Entscheid

Zuerst prüft die ITINERO-Geschäftsstelle, ob Ihr Gesuch die formellen und materiellen Anforderungen erfüllt. Danach bewertet ein Gremium aus der Geschäftsstelle und aus Fachpersonen des Bundesamts für Energie BFE sowie des Bundesamts für Umwelt BAFU Ihr Projekt und legt die Höhe der Finanzhilfen fest. Falls nötig, werden weitere Expertinnen und Experten beigezogen.

Gesuche werden nach dem Datum der Einreichung bearbeitet. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die gründliche Prüfung eines Gesuchs mehrere Monate beanspruchen kann. Nach dem Eingang des Gesuchs informiert Sie die Geschäftsstelle über den weiteren zeitlichen Ablauf.

3. Projektstart

Die Betriebsaufnahme muss innert drei Jahren erfolgen. Auf Gesuch hin kann die Frist bis spätestens 31. Dezember 2033 verlängert werden.

4. Monitoring und Reporting

Wer eine Absicherung erhalten hat, muss der Geschäftsstelle ITINERO jährlich mindestens zu folgenden Punkten Bericht erstatten:

  • Projektfortschritt, eventuelle Verzögerungen, Schlüsselkennwerte zu Energie und Finanzzahlen
  • Nachweis, dass die Investition angemessen abgeschrieben bzw. die Finanzierung angemessen amortisiert wird

Eine Berichtsvorlage wird von der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt.

Dem BFE unverzüglich zu melden sind die Inbetriebnahme der abgesicherten Infrastrukturbauten und wesentliche Änderungen der Grundlagen, auf denen die Absicherung beruht (z.B. Umbauten, Neubauten, wesentliche Änderungen der Risikolage).

5. Auszahlung der Finanzhilfen

Tritt ein Risiko ein, so ist die Geschäftsstelle umgehend zu informieren, spätestens aber innert 60 Tagen. Alle für die Prüfung des Schadens erforderlichen Informationen sind beizubringen. Die Geschäftsstelle beauftragt dann nach Rücksprache mit der Fachstelle des BFE einen oder mehrere Expert/-innen mit der Abklärung des Sachverhalts.

Der Gesuchsteller hat die Höhe der nicht amortisierbaren Kosten oder einer Ersatzanschaffung anzugeben und zu dokumentieren. Die Höhe der Auszahlung wird basierend auf den anrechenbaren Kosten berechnet.

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