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Risikoabsicherungen für thermische Netze und thermische Langzeitspeicher

Um das Netto-Null-Ziel zu erreichen, müssen öffentliche Infrastrukturbauten erweitert oder neu erstellt werden. Darunter fallen insbesondere thermische Netze und thermische Langzeitspeicher. ITINERO bietet Finanzhilfen an, um die Risiken für die nötigen Investitionen abzusichern.

Dieses Förderangebot richtet sich an:

  • Betreiber oder Eigentümer von öffentlichen Infrastrukturbauten von Kantonen, Städten, Gemeinden oder Unternehmungen

Mit der Unterstützung soll die Nutzung der inländischen Potenziale für Umweltwärmequellen (inkl. Geothermie), Abwärme und Biomasse in thermischen Netzen dort gefördert werden, wo es sinnvoll ist. Thermische Langzeitspeicher – auch saisonale Wärmespeicher genannt – sollen nicht vermeidbare Abwärme und Überschusswärme im Sommer verwerten. Sie bieten somit eine zusätzliche Flexibilität für die optimale energetische Auslegung des angeschlossenen thermischen Netzes.

Als öffentlich gelten Infrastrukturbauten, die aufgrund ihrer Grösse von einer Vielzahl von Personen und damit der Allgemeinheit bzw. einem Teil davon genutzt werden können, in grossen Teilen über öffentlichen Boden geführt werden oder von den öffentlichen Ressourcen im Untergrund (z.B. Grundwasser) direkt abhängig sind.

Nachfolgend sind die wichtigsten Angaben zusammengefasst. Massgebend ist der Wortlaut der Richtlinie.

Welche Risiken können abgesichert werden?

Es werden Risiken abgesichert, deren Eintritt nicht vorhersehbar ist und die nicht im Einflussbereich der Betreiber liegen. Finanzhilfen können für folgende Risiken gewährt werden, wenn sie weder vermieden noch anderweitig zu angemessenen Bedingungen abgesichert werden können.

Welche Kriterien müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Ein Projekt muss folgende Minimalanforderungen erfüllen:

Höhe der Finanzhilfen

Pro thermisches Netz bzw. pro thermischen Langzeitspeicher werden höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Kosten abgesichert, bis maximal 5 Millionen Franken und für eine Periode von maximal 15 Jahren ab Inbetriebnahme.

In einem Verbund aus einem thermischen Netz und einem Langzeitspeicher ist je eine Absicherung für beide Anlagen möglich, sofern sie jeweils die Anforderungen erfüllen.

Anrechenbare Kosten sind:

Ausschlusskriterien

Von der Finanzhilfe ausgeschlossen ist die Absicherung folgender Risiken:

Von der Finanzhilfe ausgeschlossen ist zudem die Absicherung von Risiken bei Investitionen in Infrastrukturbauten, die keinen angemessenen Beitrag zu den Zielen der Energie- und Klimapolitik des Bundes leisten oder nicht marktfähig sind, oder in Erdwärmesonden und Erdwärmesondenfelder mit einer Leistung unter 300 kW.

Gesuch einreichen

Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Weiterführende Informationen