Tipps für Gesuchstellende
Damit die Bearbeitung Ihres Gesuchs möglichst reibungslos verläuft, bitten wir Sie, die folgenden Punkte zu beachten.
Bitte argumentieren Sie detailliert, weshalb Ihre Massnahme in die von Ihnen gewählte Entwicklungsphase (Phase 4, Demonstration / Phase 5, Markteinführung / Phase 6, Marktdiffusion) gehört. Dies ermöglicht eine präzise Zuordnung und stärkt die Glaubwürdigkeit Ihres Gesuchs.
- Stützen Sie Ihre Begründung auf konkrete Referenzprojekte und erläutern Sie, wie diese den Entwicklungsstand Ihrer Massnahme belegen.
- Zeigen Sie dabei auch auf, inwiefern Sie Zugang zu den relevanten Informationen aus diesen Projekten haben.
- Beschreiben Sie zudem die wesentlichen Umsetzungsrisiken – etwa in Bezug auf technische Integration, Kosten oder Marktakzeptanz – klar und nachvollziehbar.
Achten Sie beim Finanzbeiblatt auf Transparenz und Vollständigkeit. Bitte kontrollieren Sie vor Einreichung, dass im Excel-Tool keine roten Warnhinweise mehr angezeigt werden. So stellen Sie sicher, dass die finanzielle Tragbarkeit Ihres Projekts nachvollziehbar dargestellt ist und formelle Rückfragen vermieden werden.
Beachten Sie zudem:
- Alle Kostenpositionen über 100'000 CHF müssen mit Erläuterungen oder Offerten belegt werden
- Interne Stundensätze über 170 CHF sind zu begründen
Ihr Netto-Null-Fahrplan muss den gesamten relevanten Perimeter abdecken: alle Unternehmensstandorte in der Schweiz (Scopes 1 und 2) sowie – falls für das Gesuch relevant – vorgelagerte und nachgelagerte Emissionen (Scope 3). Bei Massnahmen im Ausland sind auch diese Standorte einzubeziehen.
Nur wenn alle Pflichtelemente gemäss der Richtlinie zu Netto-Null-Fahrplänen enthalten sind, kann Ihr Fahrplan als Grundlage für die Förderwürdigkeit akzeptiert werden:
- vollständige Treibhausgas-Bilanz
- Beschreibung bestehender Anlagen/Prozesse
- Analyse der Netto-Null-Lösungen
- Absenkpfad
- Aufbaupfad für Negativemissionen
- Massnahmenplan mit Zeitachse und Angaben zu jeder Massnahme
Unternehmen, die Anlagen im Emissionshandelssystem betreiben, müssen für eine Förderung glaubhaft und nachvollziehbar darlegen:
- dass die Kosten für die Umsetzung der Massnahmen auch langfristig unverhältnismässig hoch sind
- und dass die Massnahmen ohne Finanzhilfe nicht umgesetzt würden.
Dazu sind ein Nachweis der Kausalität der Förderung und ein Nachweis der Verhältnismässigkeit inkl. Verifizierungsbericht zu erbringen (s. Anhang B der Richtlinie).
Betreiber von Anlagen mit einer Verminderungsverpflichtung müssen für eine Förderung glaubhaft und nachvollziehbar darlegen, dass sie ihre Verminderungsverpflichtung auch ohne die Wirkung der geförderten Massnahmen einhalten. Dazu sind Massnahmen, für die Finanzhilfen von ITINERO ausgerichtet werden, im Monitoring der Zielvereinbarung als spezielle Massnahme auszuweisen (s. dazu Anhang 4 der BFE-Richtlinie zu Zielvereinbarungen).
Somit wird die Wirkung in der Verminderungsverpflichtung nicht als Emissionsverminderung angerechnet und trägt nicht zu deren Einhaltung bei. Ebenso ist aufzuzeigen, ob bereits andere Fördermittel (z.B. kantonale oder Bundesbeiträge aus Programmen wie ProKilowatt) für dieselbe Massnahme oder Teile davon beantragt oder erhalten wurden.