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Netto-Null-Fahrpläne

Ein Netto-Null-Fahrplan ermöglicht es einem Unternehmen oder einer ganzen Branche, die eigene Dekarbonisierung bis 2050 vorausschauend zu planen. Dafür sind die Emissionen in einer umfassenden Treibhausgasbilanz zu erfassen und es ist festzulegen, wie sie effektiv auf Netto-Null reduziert werden.

Fahrplan für ein einzelnes Unternehmen

Um als Grundlage für ein Gesuch anerkannt zu werden, muss ein individueller Fahrplan folgendes umfassen:

  • Eine aktuelle Treibhausgasbilanzierung für die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2). Zusätzlich wird empfohlen, die Emissionen der vor- und nachgelagerten Prozesse (Scope 3) zu berücksichtigen. Die Bilanzierung muss den Zeitraum vom Startdatum des Absenkpfads bis zum Jahr 2050 abdecken.
  • Eine Beschreibung der Anlagen und Prozesse und deren zugeordnete Emissionen.
  • Eine Analyse und Beschreibung der technischen Lösungen, mit denen Treibhausgasemissionen vermieden oder Negativemissionen erreicht werden können.
  • Ein Netto-Null-Ziel für die direkten (Scope 1) und indirekten (Scope 2) Emissionen bis spätestens 2050. Die Ziele für die grösstmögliche Verminderung der Emissionen und den Ausgleich der restlichen Emissionen mit Negativemissionen sind von der Analyse der Lösungen abzuleiten.
  • Einen Absenkpfad für die Verminderung der direkten (Scope 1) und indirekten (Scope 2) Emissionen bis spätestens 2050. Der Absenkpfad muss linear sein, soweit dies technisch möglich ist, sich an den Richtwerten nach Art. 4 KlG orientieren und Zwischenziele für die Jahre 2030 und 2040 beinhalten. Zusätzlich ist ein Absenkpfad für die Verminderung der vor- und nachgelagerten Emissionen (Scope 3) empfohlen.
  • Einen Aufbaupfad für Negativemissionen, um die verbleibenden, schwer vermeidbaren Emissionen in Scope 1 und 2 (Scope 3 empfohlen) bis spätestens 2050 auszugleichen und so Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Der Aufbaupfad darf auch zu einer Bilanz führen, die Netto negativ ist.
  • Einen Massnahmenplan, um die Treibhausgasemissionen zu vermeiden oder Negativemissionen zu erzielen, mit realistischen Umsetzungsfristen, so dass Absenk- und Aufbaupfad eingehalten werden.

Die Methodik zur Erstellung von Fahrplänen für Unternehmen ist in Kapitel 6 der Richtlinie beschrieben.

Branchenfahrpläne

Um KMU die Teilnahme am Förderprogramm zu erleichtern, kann ein Netto-Null-Fahrplan für eine ganze Branche erstellt werden. Ein Branchenfahrplan unterscheidet sich in gewissen Punkten vom Fahrplan für ein einzelnes Unternehmen. Verantwortlich für die Erarbeitung von Branchenfahrplänen ist der Programmträger (Branchenverband oder beauftragter Dritter).

Um als Grundlage für ein Gesuch anerkannt zu werden, muss ein Fahrplan folgendes umfassen:

  • die für ein Unternehmen der Branche charakteristische Treibhausgasbilanzierung
  • eine Beschreibung der bestehenden branchentypischen Anlagen und Prozesse und der damit verbundenen Emissionen
  • eine Analyse und Beschreibung der branchentypischen technischen Lösungen, mit denen Treibhausgasemissionen vermieden oder Negativemissionen erzielt werden können.

Die Punkte 4 bis 7 für einen individuellen Fahrplan gelten auch für einen Branchenfahrplan.

Die Methodik zur Erstellung von Fahrplänen für Unternehmen ist in Kapitel 7 der Richtlinie beschrieben.

Corporate Footprint Calculator

Um die Quantifizierung der Treibhausgasemissionen und Umweltauswirkungen von Unternehmen zu erleichtern, stellen das Bundesamt für Energie und das Bundesamt für Umwelt den«Corporate Footprint Calculator» zur Verfügung. Mit ihm lassen sich sowohl direkte wie auch indirekte vor- und nachgelagerte Impacts berechnen.

Die Berechnungen basieren hauptsächlich auf der Ökoinventar-Datenbank der Schweizer Bundesverwaltung BAFU:2025 (hier zugänglich). Sie sind methodisch konform mit dem GHG Protocol, angepasst an die länderspezifischen Regulatorien der Schweiz. Die eingegebenen Daten, die Berechnungen und die Hintergrunddaten können als Grundlage für Netto-Null-Fahrpläne verwendet werden.

Weiterführende Informationen