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Gesuch für ein Branchenprogramm

Was gilt es bei einem Gesuch für ein Branchenprogramm zu beachten? Hier finden Sie die wichtigsten Infos. Gesuche können jederzeit eingegeben werden.

1. Gesuch vorbereiten und einreichen

Sie sind ein Branchenverband und möchten neuartige Technologien oder Prozesse in Unternehmen Ihrer Branche einsetzen, um die Ziele Ihres Branchenfahrplans zu erreichen. Welche Voraussetzungen Ihr Vorhaben erfüllen muss, um für eine ITINERO-Förderung in Frage zu kommen, erfahren Sie hier.

Ist Ihr Verband nicht in der Lage, ein Branchenprogramm selbst zu erarbeiten, einzureichen und umzusetzen, so kann er Dritte mit der Programmträgerschaft beauftragen. Die Programmträgerschaft muss immer im Auftrag des Branchenverbands handeln, sie trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller Vorgaben, die sich in Zusammenhang mit der Finanzhilfe ergeben.

Das Branchenprogramm und ein entsprechendes Gesuch können Sie selbständig erstellen. Falls Sie fachliche Unterstützung für Ihr Projekt oder für die Gesucheingabe benötigen, empfehlen wir Ihnen, einen Berater oder eine Beraterin beizuziehen. Hier finden Sie eine Liste geeigneter Personen.

Nachfolgend sind die wichtigsten Angaben für die Gesucheingabe zusammengefasst. Massgebend ist der Wortlaut der Richtlinie.

2. Gesuchprüfung und Entscheid

Zuerst prüft die ITINERO-Geschäftsstelle, ob Ihr Gesuch die formellen und materiellen Anforderungen erfüllt. Danach bewertet ein Gremium aus der Geschäftsstelle und aus Fachpersonen des Bundesamts für Energie BFE sowie des Bundesamts für Umwelt BAFU Ihr Projekt und legt die Höhe der Finanzhilfen fest. Falls nötig, werden weitere Expertinnen und Experten beigezogen.

Gesuche werden nach dem Datum der Einreichung bearbeitet. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die gründliche Prüfung eines Gesuchs mehrere Monate beanspruchen kann. Nach dem Eingang des Gesuchs informiert Sie die Geschäftsstelle über den weiteren zeitlichen Ablauf.

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