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Neuartige Technologien und Prozesse: Branchenprogramm

Branchenverbände können Unterstützung für ein Branchenprogramm beantragen. Dieses ermöglicht es auch KMU mit weniger als 250 Mitarbeitenden, einem Wärmeverbrauch von höchstens 5 GWh/Jahr und einem Elektrizitätsverbrauch von höchstens 0,5 GWh/Jahr, von Finanzhilfen zu profitieren. Für eine Förderung wird ein Branchenfahrplan vorausgesetzt.

Dieses Förderangebot richtet sich an:

  • Branchenverbände oder Programmträgerschaften mit einem Branchenfahrplan für KMU

Nachfolgend sind die wichtigsten Angaben zusammengefasst. Massgebend ist der Wortlaut der Richtlinie.

Wer setzt das Branchenprogramm um?

Branchenprogramme werden grundsätzlich von Branchenverbänden oder von einem beauftragten Programmträger umgesetzt. Diese reichen das Gesuch ein und sind für die Durchführung des Programms zuständig. Damit soll erreicht werden, dass gleichartige Massnahmen in möglichst vielen Unternehmen umgesetzt werden.

Funktionsweise

Die Programmträgerschaft steht organisatorisch zwischen der Geschäftsstelle und den Unternehmen der Branche, welche die Massnahmen umsetzen. Sie agiert als Ansprechpartnerin sowohl gegenüber der ITINERO-Geschäftsstelle als auch gegenüber den teilnehmenden Unternehmen.

Insbesondere ist die Programmträgerschaft für die korrekte Umsetzung des Branchenprogramms, die Einhaltung aller damit verbundenen Verpflichtungen und die Auszahlung der Finanzhilfen an die einzelnen Unternehmen verantwortlich. Sie macht das Branchenprogramm unter den Unternehmen bekannt, ist deren Kontaktstelle, prüft die Gesuche, vergibt die Gelder für umgesetzte Massnahmen und erstattet der Geschäftsstelle Bericht über die Zielerreichung des Branchenprogramms.

Welche Kriterien müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Projekte unter dem Branchenprogramm müssen grundsätzlich dieselben Anforderungen erfüllen wie direkt unterstützte Projekte. Unterschiede gibt es bei den Schwellenwerten für die Emissionsreduktion, bei der Einbettung der Massnahmen in einen Netto-Null-Fahrplan und bei der Festlegung der Finanzhilfe.

Schwellenwerte für die Reduktion von Emissionen

Die angegebenen Schwellenwerte gelten in der Summe für alle KMU, die am Branchenprogramm teilnehmen. Sie müssen spätestens 5 Jahre nach Inbetriebnahme der ersten Massnahme erreicht sein. Im Programmgesuch ist aufzuzeigen, wie hoch das Potenzial in der Branche ist, und es ist plausibel darzulegen, dass genügend Unternehmen zur Teilnahme gewonnen werden können, um die geforderten Werte für die Emissionsreduktion oder die Negativemissionen innert 5 Jahren zu erreichen.

Einbettung in einen Branchenfahrplan

Die Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Erreichung von Negativemissionen müssen im Rahmen eines Branchenfahrplans umgesetzt werden (s. dazu die Richtlinie zu Netto-Null-Fahrplänen). Dieser darf nicht älter als 5 Jahre sein.

Höhe der Finanzhilfen

Für die Umsetzung einer Massnahme werden – wie für direkt eingereichte Projekte – auch unter dem Branchenprogramm maximal 50 Prozent der anrechenbaren Kosten übernommen.

Zusätzlich werden der Aufwand der Programmträgerschaft für die Programmverwaltung, die Kommunikation und weitere flankierende Massnahmen mit max. 10 Prozent der Finanzhilfe (aber nicht mehr als 1 Mio. CHF) entgolten.

Ausschlusskriterien

Nicht unterstützt werden Projekte, die:

  • nur einen geringen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen leisten
  • mit bereits bestehenden Bundesprogrammen gefördert werden
  • ohne die Förderung ohnehin umgesetzt würden (Mitnahmeeffekte)
  • deren Emissionsverminderung bereits in einem anderen Zusammenhang angerechnet wurde.

Bei Gesuchen für ein Branchenprogramm muss die Programmträgerschaft darlegen, wie sie bei der Prüfung der Projektgesuche der KMU sicherstellt, dass keine doppelte Emissionsanrechnung vorliegt.

Gesuch einreichen

Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Weiterführende Informationen