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Gesuch für ein Projekt

Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung, wie Sie ein Gesuch für die Förderung neuartiger Technologien und Prozesse in einem Einzelunternehmen oder in mehreren Unternehmen einreichen. Gesuche für Projekte können jederzeit eingegeben werden.

1. Gesuch vorbereiten und einreichen

Sie planen den Einsatz neuartiger Technologien oder Prozesse, um die Ziele Ihres Netto-Null-Fahrplans zu erreichen. Welche Voraussetzungen Ihr Projekt erfüllen muss, um für eine ITINERO-Förderung in Frage zu kommen, erfahren Sie hier.

Das Gesuch können Sie selbständig erstellen. Falls Sie fachliche Unterstützung für die Gesucheingabe benötigen, empfehlen wir Ihnen, einen Berater oder eine Beraterin beizuziehen. Hier finden Sie eine Liste geeigneter Personen für die Erstellung eines Netto-Null-Fahrplans.

Nachfolgend sind die wichtigsten Angaben für die Gesucheingabe zusammengefasst. Massgebend ist der Wortlaut der Richtlinie.

2. Gesuchprüfung und Entscheid

Zuerst prüft die ITINERO-Geschäftsstelle, ob Ihr Gesuch die formellen und materiellen Anforderungen erfüllt. Danach bewertet ein Gremium aus der Geschäftsstelle und aus Fachpersonen des Bundesamts für Energie BFE sowie des Bundesamts für Umwelt BAFU Ihr Projekt und legt die Höhe der Finanzhilfen fest. Falls nötig, werden weitere Expertinnen und Experten beigezogen.

Gesuche werden nach dem Datum der Einreichung bearbeitet. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die gründliche Prüfung eines Gesuchs mehrere Monate beanspruchen kann. Nach dem Eingang des Gesuchs informiert Sie die Geschäftsstelle über den weiteren zeitlichen Ablauf.

3. Projektstart

Die Gesuchstellenden dürfen mit dem Bau bzw. der Umsetzung der Massnahme erst dann beginnen oder grössere Anschaffungen tätigen, wenn die Finanzhilfe verfügt worden ist. In begründeten Fällen kann das BFE eine Ausnahme gewähren und einem Projektbeginn vor Zusprache der Finanzhilfe zuzustimmen.

4. Monitoring und Reporting

Mit der Berichterstattung kontrolliert das BFE, ob die tatsächlich umgesetzten Massnahmen und ihre Wirkung den Angaben im Fördergesuch entsprechen und die Höhe der Finanzhilfen gerechtfertigt ist. Falls nötig, kann das BFE zusätzlich zu den Berichten weitere Angaben verlangen. Möglich sind auch Audits vor Ort.

Die Berichterstattungspflichten werden in den Verfügungen entsprechend den Besonderheiten des jeweiligen Projekts festgelegt. Das BFE entscheidet, ob die Berichte alle Vorgaben erfüllen und die Gesuchstellenden ihren Verpflichtungen nachgekommen sind.

Änderungen unverzüglich melden

Die Gesuchstellenden sind verpflichtet, alle Änderungen, die sich auf die Gewährung der Finanzhilfe oder auf deren Höhe auswirken könnten, unverzüglich dem BFE zu melden. Dies gilt auch für administrative Änderungen, Änderungen der Namen und Kontaktangaben der zuständigen Personen oder die Umfirmierung von Unternehmen.

5. Auszahlung der Finanzhilfen

Investitionsbeiträge

Die Auszahlung der Investitionsbeiträge erfolgt durch das BFE nach Genehmigung des Umsetzungsberichts. 10 Prozent der Finanzhilfe werden zurückbehalten, bis der Evaluationsbericht genehmigt worden ist.

Bei besonders kostenintensiven Massnahmen können auch vorzeitige Auszahlungen als Teilzahlung erfolgen, bevor die Massnahme vollständig umgesetzt und die Technologie oder der Prozess in Betrieb genommen ist. Teilzahlungen sind an das Erreichen von Zwischenzielen gebunden, die in der Verfügung festgehalten sind.

Massnahmen, für die eine Förderzusage vorliegt, müssen bis Ende 2035 vollständig umgesetzt sein. Auszahlungen erfolgen bis spätestens 31. Dezember 2038.

Betriebsbeiträge

Betriebsbeiträge werden nach Umsetzung der Massnahmen in jährlichen Tranchen ausbezahlt. Die erste Zahlung erfolgt am Ende des ersten Geschäftsjahrs nach Inbetriebnahme der Massnahme.

Betriebsbeiträge können für höchstens sieben Jahre gewährt werden. Das letzte Jahr, für welches Betriebsbeiträge ausbezahlt werden können, ist das Jahr 2037. Auszahlungen erfolgen bis spätestens 31. Dezember 2038.

Weiterführende Informationen